Inkasso Notariat
Notariatsgeschäfte werden mit kooperierenden Notariaten abgewickelt. Diese verfügen auf diesem Gebiet über eine langjährige Erfahrung, die Ihrem Anliegen zu Gute kommt, denn wer die Dienste eines Notars in Anspruch nimmt erwartet eine qualifizierte Bearbeitung seiner Angelegenheit, bei der auch und gerade auf die Berufserfahrung des Notars ankommt.
Notare sind Teil der vorsorgenden Rechtspflege. Ihre Haupttätigkeit besteht in der Beurkundung von Rechtsgeschäften, bei denen diese Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu gehören Grundstückskauf- oder Übertragungsverträge, Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Erbverträge und Testamente, Gesellschaftsverträge, sowie Anmeldungen beim Handels-, Partnerschafts-, Vereins-, Genossenschafts- und Güterrechtsregister. Daneben die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Beglaubigungen im Zusammenhang mit Eintragungs- oder Löschungsanträgen beim Grundbuchamt, General- und Vorsorgevollmachten bzw. Patientenverfügungen, wobei die Vorsorgevollmachten dem zentralen Vorsorgeregister mitgeteilt werden sollen.
Das dem Notar entgegengebrachte Vertrauen wird selbstverständlich begleitet von einer gesetzlich festgeschriebenen Schweigeverpflichtung gegenüber jedermann, die sich auch auf seine Kanzleiangestellten erstreckt.
Der Notar achtet darauf, dass unerfahrene oder mit der Sache nicht vertraute Beteiligte nicht benachteiligt werden. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist der Notar unparteiischer Sachwalter aller Beteiligter und nicht Vertreter einer Partei.
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