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Mietrecht

Mietrecht

Mieter und Vermieter haben, wie im Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auf den ersten Blick gegensätzliche Interessen. Der Mieter benötigt den Lebensraum "seiner" Wohnung als Mittelpunkt seiner Privatsphäre. Dort verbringt die Familie einen Grossteil ihrer Zeit. Der Vermieter stellt diesen Lebensraum zur Verfügung. Er hat nicht nur die Investition der Errichtung oder des Erwerbs zu tragen, sondern auch die Kosten der Sicherung und Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit für den Mieter. Dafür kann und muss er ein angemessenes Entgelt, nämlich die Miete, verlangen. Auch muss er dafür Sorge tragen, dass die Gemeinschaft intakt bleibt.

So ist auch für das Mietrecht festzustellen, dass ein Ausgleich der wechselseitigen Interessen besteht.