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Inkasso

Inkasso

In vielen Firmen unterhält man heute keine eigene Inkassoabteilung mehr. Dies erfolgt meist aus Kosteneinsparungsgründen. Die überwiegende Anzahl der Firmen bedient sich sog. Inkassounternehmen, die ihnen sämtliche Forderungsfälle abnehmen.

Was jedoch meist nicht ausreichend gewürdigt wird, sind die damit verbundenen betriebs-
wirtschaftlichen Auswirkungen.

Inkassounternehmen sind in der Regel nur eine Verwaltungsstelle zwischen Firma und
Anwaltsbüro. Zahlt der Schuldner auf die Mahnung des Inkassobüros nicht, wird die Akte
zur Titulierung und Vollstreckung einem Vertragsanwalt übergeben. Betriebswirtschaftlich
erhebt sich somit die Frage, ob die hierfür zu zahlenden Beiträge von oft bedeutender Höhe gerechtfertigt sind. Dies erst recht, da die Rechtsprechung diese Inkassokosten nicht als Verzugsschaden ansieht und folglich nicht zuspricht.

Eine direkte Verbindung zwischen Gläubiger und Rechtsanwaltskanzlei hingegen hat neben den wirtschaftlichen Aspekten eine Vielzahl weiterer Vorteile. An dieser Stelle sei nur als Bespiel die größere Transparenz des Einzelfalles zu nennen. Die Abrechnungen durch das Anwaltsbüro erfolgen in jedem Einzelfall zeitnah und nachvollziehbar. Jedwede Verrechnungen innerhalb der Vielzahl der Fälle mit Beiträgen oder Auslagen entfällt. Der aktuelle Verfahrensstand kann zu jedem Zeitpunkt durch professionelle Datenverarbeitung ab
gerufen werden. Der Sachbearbeiter steht jederzeit für telefonische Anfragen zur Verfügung.
Der Mandant bekommt die komplette Dienstleistung aus einer Hand und die Rechtsanwaltskosten auch noch, wenn die Forderung begründet ist, erstattet!